Der Rat der Stadt Köln hat am 01.10.2013 eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen, die auf Zuzahlungen von Eltern verzichten beschlossen (Vorlagen-Nummer 2600/2013). Damit wird die Kindertagespflege, die ein gleichwertiges Angebot zur Betreuung in einer Kindertagesstätte darstellt, auch hinsichtlich der für Eltern entstehenden Kosten im Vergleich zu der Betreuung in einer städtischen Kindertagesstätte gleichgestellt.

 

Ab dem 01.11.2013 erhält die Tagespflegeperson von der Stadt Köln für alle zurzeit und zukünftig an sie vermittelten und von ihr in Tagespflege betreuten Kinder eine laufende Geldleistung in Höhe von 5,00 € je Betreuungsstunde und Kind.

 

Auf Sie, als Eltern, kommen lediglich noch die Kosten für das Essen zu. Diese Kosten liegen zur Zeit bei 40,00 EUR im Monat.

 

Hier ist, als Information für Sie, die aktuelle Liste mit den Elternbeträgen für die Kindertagespflege der Stadt Köln  (Stand 01.08.2015)

 

Kinder unter 2 Jahren
Einkommen pro JahrStundensatz für die 1. bis 25. StundeStundensatz ab der 26. bis zur 35. StundeStundensatz ab der 36. Stunde
bis 12.2710,000,000,00
bis 24.5420,510,140,16
bis 36.8131,110,300,35
bis 49.0841,760,480,55
bis 61.3552,480,700,77
bis 78.0003,060,850,95
bis 100.0003,981,111,22
über 100.0004,771,331,47